Die ägyptische Verfassung

Eine breite Koalition aus Islamisten, Radikalislamisten und Fundamentalradikalislamisten hat – gegen die Stimmen weniger demokratischer Abweichler – eine neue Verfassung für Ägypten beschlossen. Sie orientiert sich überraschend stark am deutschen Grundgesetz. Hier die wichtigsten Bestimmungen des Entwurfs im Überblick:

§ 1 Die Würde des Menschen und Frauen unter sechs Jahren sind unantastbar.

§ 2 Jede Gläubige hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, auch unter Zuhilfenahme von Explosivstoffen.

§ 3 Alle Männer sind vor dem Gesetz gleich. Alle Männer sind gleich berechtigt, ihre Frauen zum Gehorsam anzuhalten. Die Frau ist der Acker des Mannes. Das Nähere regelt das Landwirtschaftsgesetz.

§ 4 Die Freiheit des Glaubens ist unverletzlich, sofern es sich um den richtigen Glauben handelt. Die Ausübung der Religion darf nicht behindert werden, insbesondere durch Zweifel, Widerworte oder Abwesenheit.

§ 5 Jeder hat das Recht, Gott und seinen Propheten in Wort, Schrift und Bild zu loben, zu preisen oder auch zu lobpreisen. Wer den Propheten beleidigt, der soll seiner Zunge, im Wiederholungsfalle seines Kopfes verlustig gehen.

§ 6 Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Mann mit vielen Familien steht unter dem vielfachen Schutz des Staates.

§ 7 Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach. Der Religionsunterricht wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.

§ 8 Alle Gläubigen haben die Pflicht, sich bewaffnet unter freiem Himmel zu versammeln, sobald der Zustand der Beleidigung ausgerufen wird.

§ 9 Alle Gläubigen haben das Recht, Vereine zu bilden, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. Oder gegen die Juden.

§ 10 Das Postgeheimnis ist unverletzlich. Briefbomben müssen grundsätzlich ausreichend frankiert werden.

§ 11 Alle Ägypter genießen volle Freizügigkeit im gesamten Staatsgebiet. Alle Ägypterinnen genießen volle Freizügigkeit im weiblichen Teil der Wohnung (Küche, Bad, Keller).

§ 12 Alle Ägypter dürfen ihren Arbeitsplatz frei wählen. Ägypterinnen dürfen mit Erlaubnis ihres Mannes in der Küche im Sitzen arbeiten.

§ 13 Die Wohnung ist unverletzlich. Frauen, die durch unerlaubten Ausgang die Wohnung verletzen, sollen von ihrem Manne mit Hilfe eines Sackes oder Netzes wieder eingefangen werden.

§ 14 Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Niemand darf seinem Bruder mehr als vier Frauen vererben.

§ 20 Ägypten ist eine islamische Demokratie. Das ägyptische Volk wählt das Parlament. Das Parlament muss vom Priesterrat bestätigt werden. Das Parlament beschließt die Gesetze. Die Gesetze müssen vom Priesterrat bestätigt werden. Das ägyptische Volk wählt den Präsidenten. Der Präsident muss vom Priesterrat bestätigt werden. Der Priesterrat wird von Gott bestätigt. Entscheidungen Gottes gibt der Priesterrat bekannt.

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