Wenn man Papiermüll neben einem Wertstoffcontainer abstellt, weil selbiger (wie immer) schon seit Tagen überfüllt ist, sollte man darauf achten, keine Schriftstücke mit dem eigenen Namen zu hinterlassen, da ansonsten möglicherweise eine „Zeugin Frau Schmieder“ eine Anzeige beim Ordnungsamt erwirken kann, die zu einem Verwarnungsgeld von 20,00 Euro wegen Verstoßes gegen § 12 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung führt.
Der Feind in deinem Bett sozusagen… oder zumindest im Haus.
Bring ihr doch mal Blumen vorbei und sag ihr, dass ihre Petzerei meinen Tag zumindest für ein paar Minuten erträglich gemacht hat.