Aus Sicht der Verwaltung ist es dringend geboten, in der Innenstadt die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes auch für Straßenmusik und Straßenkunst zu ordnen, Regeln aufzustellen und deren Einhaltung zu kontrollieren. […] Die Beantragung erfolgt durch persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes im Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenverwaltung, St. Petersburger Straße 9, Zimmer K 226. Erlaubnisse werden für den laufenden Kalendertag innerhalb der Sprechzeiten erteilt. […] Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Straßenmusik / Straßenkunst beträgt fünf Euro je Antrag.
aus der Neuregelung zur Ausübung von Straßenmusik/Straßenkunst für die Landeshauptstadt Dresden