Zitat des Monats Juli

Aus Sicht der Verwaltung ist es dringend geboten, in der Innenstadt die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes auch für Straßenmusik und Straßenkunst zu ordnen, Regeln aufzustellen und deren Einhaltung zu kontrollieren. […] Die Beantragung erfolgt durch persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes im Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenverwaltung, St. Petersburger Straße 9, Zimmer K 226. Erlaubnisse werden für den laufenden Kalendertag innerhalb der Sprechzeiten erteilt. […] Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Straßenmusik / Straßenkunst beträgt fünf Euro je Antrag.

aus der Neuregelung zur Ausübung von Straßenmusik/Straßenkunst für die Landeshauptstadt Dresden

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert