Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Klage einer Elterninitiative, hinter der die katholische Sekte Opus Dei steht, stattgegeben: Ihr Antrag auf Errichtung einer reinen Jungenschule, gegen den sich das Land Brandenburg juristisch gewehrt hatte, sei grundsätzlich zulässig. Getrenntgeschlechtliche Privatschulen sind also in Deutschland nun offiziell höchstrichterlich erlaubt. Nur müsse eine solche Schule auch das „Lernziel“ der Gleichberechtigung der Geschlechter verfolgen. Die Leipziger Richter haben da einen schönen alten juristischen Leitsatz aus den USA wiederentdeckt, der seit einem halben Jahrhundert vergessen schien: „Separate but equal“. Demnächst darf dann vermutlich die Elterninitiative besorgter Arier auch rein deutsche Schulen errichten, in denen aber der Wert der Völkerverständigung gelehrt werden muss.
„Separate, but equal“ war auch das Leitmotiv in Südafrika …