Micha’s Lebenshilfe (11)

Wenn man zu den Leistungsempfängern nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gehörte, sollte man es ggf. nicht verabsäumen, einen eventuellen Wechsel der Anschrift – verursacht beispielsweise durch Umzug – dem Bundesverwaltungsamt unaufgefordert mitzuteilen, da ansonsten eine Erhebung von Anschriftenermittlungskosten (25,- EUR) fällig … → Weiterlesen